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Aktuelle Themen zum Vereinsrecht

Recht

Bekanntlich ist Recht haben und Recht bekommen eine Auslegunssache. Durch Gesetze wird nur der Rahmen definiert, in dem Richter nach dem (ihrem) Ermessen Entscheidungen treffen. Deshalb gibt es keine absolute Gewissheit über den Ausgang eines Rechtsstreits.

Dabei gleicht kein Fall dem anderen. Doch sind es die aktuellen Urteile zu ähnlich gelagerten Sachverhalten, welche hier Orientierung zu gängigen Rechtsauslegungen geben.

Neues Gesetz zur Amtszeit des Vorstandes

Die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Amtstzeit des Vorstandes des Vereins oder des Verbandes wurden geändert.
Mit dem am 25.03.2020 wurde vom Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandamie im Zevil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 27.03.2020 keinen Einspuch gelegt hat, wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Amtszeit des Vorstandes des Vereins oder des Verbandes geändert.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zevil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Nr.14, Ausgabe zu Bonn am 27.März 2020)

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2020)
Fragen zu vereinsrechtliche Folgen der Corona-Pandemie:
(Antworten auf diese Fragen findet ihr auf der Webseite "Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.")

Der Gesetzgeber hat ein  Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, das auch Auswirkungen auf die Arbeit der Vereine hat

  • Der Gesetzgeber hat ein  Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet, das auch Auswirkungen auf die Arbeit der Vereine hat.

  • Laut unserer Satzung endet die Amtszeit des Vorstands. Müssen wir jetzt unbedingt trotz Corona-Pandemie eine Mitgliederversammlung durchführen, um auch weiterhin einen handlungsfähigen Vorstand zu haben?

  • Der Gesetzgeber hat doch die Möglichkeit geschaffen, Beschlüsse und damit auch Wahlen auch auf anderem Wege als in Form einer herkömmlichen Mitgliederversammlung zu treffen. Sind wir dann nicht gezwungen von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen?

  • Wenn wir jetzt mit notwendigen Beschlussfassungen warten, bis wieder herkömmliche Versammlungen möglich sind, sind dann diese später gefassten Beschlüsse gültig?

  • Wir brauchen dringend einen Beschluss der Mitgliederversammlung. Was sollen wir tun?


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